Rechtsprechung
BVerwG, 08.03.1994 - 3 C 20.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Prämie für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen aus einem landwirtschaftlichen Betrieb - Anerkennung einer besonderen Anlieferungs-Referenzmenge und Berechnung der Referenzmenge für Milch - Tätigung bestimmter Aufwendungen als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 13.10.1987 - 7 K 994/86
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1990 - 9 A 2479/87
- BVerwG, 20.02.1991 - 3 B 128.90
- BVerwG, 08.03.1994 - 3 C 20.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 31.10.1991 - 3 C 32.87
Milchproduktion - Mindestinvestitionsvolumen - Eigentumsbeschräkung - Besondere …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1994 - 3 C 20.91
Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 32.87 - (in BVerwGE 89, 153) Zweifel daran geäußert, ob die vom Verordnungsgeber in § 6 Abs. 5 MGV vorgenommene Ausgestaltung des Mindestinvestitionsvolumens mit Art. 3 und 14 des Grundgesetzes vereinbar sei.Bei der genannten Bausumme läge die Investitionssumme pro Kuhplatz unter 1.000 DM und damit weit unter den als schutzwürdig angesehenen Kosten von jeweils 5.000 DM je Platz - schon die reinen Materialkosten für einen Kuhplatz werden vom Oberbundesanwalt mit diesem Betrag beziffert (vgl. Senatsurteil vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 32.87 - in BVerwGE 89, 153, 159).
- EuGH, 10.01.1992 - C-177/90
Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems
Auszug aus BVerwG, 08.03.1994 - 3 C 20.91
Der Europäische Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zu Art. 3 Nr. 3 VO (EWG) Nr. 857/84 entschieden, daß Struktur und Ziel der Regelung über die zusätzliche Abgabe erkennen lassen, daß sie eine erschöpfende Aufzählung der Situationen enthält, in denen Referenzmengen oder individuelle Mengen zugeteilt werden können, und daß sie genaue Regeln für die Festsetzung dieser Mengen aufstellt (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juni 1990, Rs C-67/89 - Berkenheide -und Urteil vom 10. Januar 1992, Rs C-177/90 - Kühn - ). - BVerwG, 18.03.1992 - 3 C 15.89
Erhöhung der Zahl der Kuhplätze als unmittelbares Ziel und Ergebnis einer …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1994 - 3 C 20.91
Doch auch von kleinen Milcherzeugern ist bei Berücksichtigung des in § 6 Abs. 5 MGV zum Ausdruck gelangten normativen Willens zu verlangen, daß sie als Voraussetzung für die Gewährung von Investitionsschutz Aufwendungen erbracht haben müssen, die in einem adäquaten Verhältnis zur Zahl der errichteten Kuhplätze stehen (vgl. Urteil des Senats vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 - in Buchholz 451.512 Nr. 53). - EuGH, 27.06.1990 - C-67/89
Berkenheide / Hauptzollamt Münster
Auszug aus BVerwG, 08.03.1994 - 3 C 20.91
Der Europäische Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zu Art. 3 Nr. 3 VO (EWG) Nr. 857/84 entschieden, daß Struktur und Ziel der Regelung über die zusätzliche Abgabe erkennen lassen, daß sie eine erschöpfende Aufzählung der Situationen enthält, in denen Referenzmengen oder individuelle Mengen zugeteilt werden können, und daß sie genaue Regeln für die Festsetzung dieser Mengen aufstellt (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juni 1990, Rs C-67/89 - Berkenheide -und Urteil vom 10. Januar 1992, Rs C-177/90 - Kühn - ). - BVerwG, 05.09.1991 - 3 C 40.89
Kuhstellplatz - Stallgebäude Zerstörung durch Brand
Auszug aus BVerwG, 08.03.1994 - 3 C 20.91
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 5. September 1991 - BVerwG 3 C 40.89 - (Buchholz 451.512 Nr. 39) im Wiederaufbau eines durch Brand zerstörten Kuhstalls eine Erhöhung der Zahl der Kuhplätze gesehen, obwohl der Brand die alten Kuhplätze erst nach dem 1. Juli 1978 beseitigt hatte.